Teilnahmebedingungen
A) Teilnahmebedingungen für die „Trude Kuh“ Vereinsförderung
1. Veranstalter
Veranstalter der „Trude Kuh“ Vereinsförderung ist die schuhplus – Schuhe in Übergrößen – GmbH, Große Straße 79a, 27313 Dörverden, Telefon 04234 8909080, Telefax 04234 8909089, Amtsgericht Walsrode HRB 203075, Steuernummer 48/205/05644, USt.-ID: DE27737249, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Zimmer – im Weiteren kurz „Trude Kuh“ oder „Trude Kuh“ Vereinsförderung, „Vereinsförderung“ oder Veranstalter genannt. Im Folgenden steht zur Vereinfachung die männliche Form, stellvertretend gleichwertig für Personen aller drei Geschlechter (m, w, d).
2. Förderungszweck und Absicht
Zur Wahrnehmung der unternehmerischen Eigenmotivation, das kulturelle sowie soziale Leben in der Gesellschaft zu unterstützen, dient die „Trude Kuh“ Vereinsförderung dazu, die zwischenmenschliche sowie karitative Gemeinschaft monetär zu unterstützen. Der Geldbeitrag kann dabei im Gewinnfall vereinsintern frei eingesetzt und bestimmt werden und ist somit nicht zweckgebunden. Die Vereinsförderung mit dem Ziel zur Ermittlung eines Gewinners gleicht dabei einer Lotterie, die durch Eigendynamik eine hohe Interaktion erzeugt und erzeugen soll. Neben der Eigenmotivation ist der Veranstalter zugleich auch ein kommerzielles Wirtschaftsunternehmen und nutzt im Zuge dessen dezidiert diese Aufmerksamkeit, den Umsatz sowie den eigenen Bekanntheitsgrad durch Viralität crossmedial nachhaltig zu steigern.
3. Teilnahme und Gewinne
3.1. Jede natürliche Person ab 16 Jahren kann einen Verein vorschlagen, der gefördert werden soll. Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige und mildtätige Vereine, Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in Deutschland, die sich in den Bereichen wie Soziales, Sport, Umwelt, Tierwohl, Musik oder Kultur engagieren. Politische Parteien oder Bürgerinitiativen sind von der Teilnahme ausgeschlossen; die Teilnahme über Dritte ist nicht gestattet. Kommerzielle Bewerbungen sind ebenalls ausgeschlossen. Die Anmeldung eines Vereins erfolgt digital unter https://www.trude-kuh.de/verein-anmelden/ . Alternativ kann bei gleichen Gewinnchancen eine Anmeldung auch postalisch etwa durch den Versand einer Postkarte an den Veranstalter erfolgen.
3.2. Die Teilnahme an der „Trude Kuh Vereinsförderung“ ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmer anfallende Entgelte für Telekommunikation, beispielsweise entstehende Kosten für Telefon- oder Internetverbindungen, trägt der Teilnehmer.
3.3. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung beim Veranstalter oder bei einem der beteiligten Partner. Alle erhobenen Daten wie Schuh- und Konfektionsgröße haben keinen Einfluss auf die Gewinnerziehung.
3.4. Jegliche Bewerbungen mit rassistischem, jugendgefährdendem, pornographischem, nationalsozialistischem, sexistischem, gewaltverherrlichendem oder menschenverachtendem Hintergrund sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.5. Im Rahmen der Vereinsförderung werden monatlich jeweils 5×500 Euro verlost.
4. Laufzeit, Vereinsbenennung und Gewinnerziehung
4.1. Die „Trude Kuh Vereinsförderung“ ist ein fortlaufendes Projekt, so dass Anmeldungen jederzeit erfolgen können.
4.2. Werden mehrere Vereine bei einer Anmeldung genannt oder bleibt das Feld zur Vereinsbenennung unausgefüllt oder sind dort Inhalte zu finden, die keinem Verein oder einem Förderthema zugeordnet werden können, so gilt die Ziehung als ungültig.
4.3. Grundsätzlich werden fünf verschiedene eingetragene Vereine oder gleichwertige Organisationen pro Monat gefördert. Erfolgt die Ziehung eines Teilnehmers, der einen bereits gezogenen Verein erneut benennt, so gilt die Ziehung als ungültig. Wird im Benennungsfeld des zu fördernden Vereins eine Vereinssparte genannt, etwa eine Fußballgruppe innerhalb eines Sportvereins, so wird die Spartennennung stets dem übergeordneten Verein zugeschrieben, so dass der Grundsatz erfüllt wird, dass pro Monat fünf unterschiedliche „Dachvereine“ eine Förderung erhalten.
4.4. Jede natürliche Person kann einen Verein gemäß den genannten Kriterien vorschlagen. Pro E-Mail-Adresse kann ein Verein vorgeschlagen werden. Sobald der Verdacht besteht, die E-Mail-Adresse des Anmelders wurde einzig zum Zweck der Manipulation angelegt, ist der Veranstalter berechtigt, die manipulativ abgegebene Anmeldung zu löschen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Darüber hinaus ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, E-Mail-Adressen von weiteren Teilnahmen auszuschließen. Um ein objektives Verfahren sicherzustellen und zielgerichtet Manipulationen vorzubeugen, sind sog. „Wegwerf-Mails“ grundsätzlich von einer Teilnahme ausgeschlossen. Die Anmeldung des Vereins muss mit einem Klick auf den Link in der E-Mail mit dem sog. Double-Opt-In-Verfahren bestätigt werden, die der Teilnehmer vom Veranstalter erhält.
4.5 Alternativ kann bei gleichen Gewinnchancen eine Anmeldung auch postalisch etwa durch den Versand einer Postkarte an den Veranstalter erfolgen. Aus diesem Schriftstück heraus müssen die vollständigen Angaben zum Anmelder durch Namen, Adresse und Geburtsdatum ersichtlich werden, ebenfalls muss zwingend der Wunschverein genannt werden. Darüber hinaus muss eine eigenhändig unterschriebene Erklärung vorhanden sein, dass die Teilnahmebedingungen des Veranstalters akzeptiert werden. Die „Trude Kuh Vereinsförderung“ ist ein fortlaufendes Projekt, so dass Anmeldungen jederzeit erfolgen können. Postalische Anmeldungen werden aufgrund der notwendigen hausinternen Datenaufbereitung drei Tage nach dem Hauseingang für Folgeziehungen berücksichtigt.
4.6. Die Daten des Anmelders bleiben beim Veranstalter und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer werden regelmäßig über den Status Quo der Vereinsförderung per E-Mail informiert. Diese kann neben werblichen Informationen zum Veranstalter auch Werbung von Partnern des Veranstalters beinhalten.
4.7. Jeder Teilnehmer, unabhängig davon, ob eine Vereinsanmeldung postalisch oder digital per Anmeldeformular eingereicht wurde, erhält eine eindeutig zuordbare Anmelde-ID. Grundsätzlich werden aus allen eingegangenen Anmeldungen fünf Tage vor dem Ende des Monats (Anmeldestop) solange 20 Anmelde-IDs per digitalem Zufallsgenerator gezogen, bis sichergestellt ist, dass 20 unterschiedliche Vereine als Begünstigter bei der finalen Ziehung gewinnen können. Diese Selektion gleicht die unterschiedliche Stärke der Vereinsgröße und eine damit verbundene potenzielle Benachteiligung aus. Anmeldung, die zwischen dem Anmeldestop und der finale Ziehung eingehen, werden stets für den Folgemonat berücksichtigt. Bei Feiertagen kann der Anmeldestop um ein bis fünf Tage abweichen. Der für den jeweiligen Monat gültige Anmeldestop wird auf den Social Media Kanälen der „Trude Kuh Vereinsförderung“ frühzeitig kommuniziert.
4.8. Die Gewinner-Vereine werden innerhalb der letzten vier Tage eines Monats Live u.a. auf den Social Media Kanälen von „Trude Kuh“ ermittelt. Es werden dabei insgesamt fünf der 20 Anmelder per Zufallsziehung haptisch ermittelt. Bei Feiertagen kann die Ziehung um ein bis fünf Tage abweichen. Der für den jeweiligen Monat gültige finale Ziehungstag wird auf den Social Media Kanälen der „Trude Kuh Vereinsförderung“ frühzeitig kommuniziert.
5. Gewinnauszahlung und Namensnennung
Mit der Live-Ziehung und der gültigen Ermittlung von fünf Gewinner-Vereinen ist seitens des Anmelders die Genehmigung gegeben, dass dieser namentlich in allen digitalen wie non-digitalen Medien des Veranstalters als “Glücksbringer” genannt werden darf. Ebenso dürfen das Geburtsdatum sowie die angegebene Postleitzahl genannt werden. Die Nennung darf auf den eigenen Medienplattformen des Veranstalters erfolgen, ebenfalls auch auf den externen Medienkanälen, die vom Veranstalter genutzt werden. Die Gewinnervereine und deren Anmelder werden auf den Social Media Kanälen sowie in der Presse ausgelobt; zudem wird der Anmelder schriftlich per E-Mail persönlich benachrichtigt, um einen Kontakt zum Verein zwecks Preisübergabe herzustellen. Die Übergabe des Gewinns in bar erfolgt im Rahmen einer offiziellen Gewinnübergabe inkl. Interview im „Trude Kuh TV-Studio“ am c-Port im Saterland, wenn der Vereinssitz sich bis zu 50 Kilometer vom Standort Saterland befindet, andernfalls wird der Betrag überwiesen. Alle Reisekosten, die dem Anreisenden mit der Anreise zur Gewinnübergabe entstehen, werden ausschließlich vom Anreisenden getragen. Die Gewinnannahme wird durch eine Spendenquittung oder Empfangsbestätigung seitens des Gewinners dokumentiert bzw. bestätigt. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen und/oder Institutionen und/oder Organisationen sowie Einrichtungen übertragbar.
6. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss von der Teilnahme, Gewinnrückforderung
6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Vereinsanmeldung ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden, insbesondere etwa dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus administrativen, technischen oder juristischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
6.2. Ein nachweisbarer Verstoß gegen die zuvor genannten Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme sowie zur Aberkennung und gleichzeitigen Rückforderung des Gewinns, insbesondere dann, wenn der Anmelder anlässlich seiner Anmeldung sachlich unrichtige Angaben gemacht hat sowie der Verdacht einer Manipulation, gleich welcher Art und welchen Umfangs, besteht, etwa durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Sammel- oder Mehrfachteilnahmen, beispielsweise durch automatische Skripte, Trojaner, Hackertools oder Viren.
6.3. Der Anmelder hat sicherzustellen, dass seine hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist und E-Mails problemlos zugestellt werden können. Der Anmelder wird im Gewinnfall schriftlich per E-Mail angeschrieben mit einer Gewinnbenachrichtigung zu seinem Vereinsvorschlag; bei einer postalischen Anmeldung erfolgt die Mitteilung postalisch. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung keine schriftliche Rückmeldung durch den Anmelder oder von Vereinsmitgliedern aufgrund der namentlichen Auslobung des Gewinner-Vereins in den Sozialen Medien, so verfällt gänzlich der Anspruch, wenn in conclusio keinerlei aktive schriftliche Rückmeldung per Direktkontakt, etwa per E-Mail, Brief oder Postkarte, innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Interaktionen zu den Social Media Gewinner-Beiträgen, etwa Facebook-Kommentare von Mitgliedern oder auch das Teilen von Beiträgen sowie erfolgte Accountverknüpfungen, gelten NICHT als aktive Rückmeldung. Dem Veranstalter kommt dezidiert nicht die Funktion bzw. Rolle zu, bei einer nicht erfolgten direkten Rückmeldung eine Recherche zur Kontaktaufnahme durchzuführen. Der Preiserhalt basiert somit ausschließlich auf dem Prinzip der eigenverantwortlichen schriftlichen Rückmeldung per E-Mail oder auf postalischem Wege innerhalb von 14 Tagen.
6.4. Alle Gewinne müssen innerhalb von acht Wochen nach Gewinnermittlung übergeben werden. Sollte keine Übermittlung einer Bankverbindung zustande kommen und/oder keine persönliche Übergabe am Standort 26683 Saterland erfolgen, da seitens des Vereins keine Aktivitäten zur Terminierung durchgeführt werden, so verfällt der Gewinnanspruch. Die Gewinnübergabe kann montags bis freitags von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr stattfinden
6.5. Falls Gewinne einem Verein aufgrund von fehlenden schriftlichen Rückmeldungen oder aufgrund von fehlenden Aktivitäten zur Terminfindung von Übergaben nicht zugestellt werden können, werden keine Ersatzvereine aus den übrigen Anmelde-IDs in Form einer weiteren LIVE-Ziehung ermittelt.
7. Haftung
Trotz höchster Sorgfaltspflicht kann es im Zuge der Anmeldungen etwa zu technischen Störungen kommen. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Anmeldeplattform. Ferner kann der Veranstalter nicht für technische Störungen, insbesondere für Ausfälle des Netzwerks, haftbar gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Verantwortung für den Verlust abgesendeter, aber nicht zugegangener Anmeldeformulare, Daten und Abstimmungen. Im Detail haftet der Veranstaler im Zuge dessen nicht für Fehler bei der Datenübertragung, bei Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an den Teilnehmerdaten. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen jeglicher Art sowie für die Beschädigungen des Computers oder eines anderen Kommunikationsmediums eines Teilnehmers oder einer anderen Person, die aufgrund der Teilnahme an der „Trude Kuh Vereinsförderung“ und/oder im Rahmen der Bewerbung und/oder im Rahmen der Abstimmung entstehen, entstehen könnten und/oder entstehen werden.
8. Erweiterte Datenschutzbestimmungen
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, einzusehen unter https://www.trude-kuh.de/datenschutz . Für die „Trude Kuh Vereinsförderungen“ gelten daraus resultierend im Kern folgende erweiterte Datenschutzbestimmungen:
A) Der Anmelder gibt bei der Teilnahme folgende persönliche Daten sowie Sachdaten ab:
1. Geschlechtsangabe
2. Geburtsdatum
3. Vorname und Nachname
4. E-Mail-Adresse
5. Postleitzahl des Wohnsitzes
6. Auswahlfeld “Konfektion”: Ich brauche A) Mode in Normalgrößen B) Mode in Übergrößen
7. Auswahlfeld “Länge”: Ich brauche A) Mode in Normallänge B) Mode in Überlänge
8. Auswahlfeld “Schuhe”: Ich brauche A) Schuhe in Übergrößen B) Schuhe in Normalgrößen
9. Auswahlfeld “Schuhgröße”
10. Freitextfeld “Welcher Verein soll 500.00 Euro gewinnen?”
B) Die Daten des Anmelders bleiben beim Veranstalter und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer werden regelmäßig über den Status Quo der „Trude Kuh Vereinsförderung“ per E-Mail informiert. Diese kann neben werblichen Informationen zum Veranstalter auch Werbung von Partnern des Veranstalters beinhalten.
C) Veranstalter und Sponsoren behalten sich das Recht vor, aktiv in den Online-/Offline-Medien, etwa Print, Web, TV, auf den eigenen Webseiten sowie den eigenen Social Media-Präsenzen, über die Vereinsförderung, die teilnehmenden Vereine inkl. deren Anmelder zu berichten bzw. durch externe Presseaktivitäten redaktionell sowie werblich berichten zu lassen. Die Verwendungen der Anmeldernamen, des Geburtsdatums sowie der Postleitzahl sind hierbei dezidiert Teil der Außenkommunikation. Anmelder müssen sich bewusst darüber sein, dass durch Crossmedialität im Internet sowie durch die Wirkung von digitalen und non-digitalen Plattformen veröffentlichte Texte, Fotos und Videos zur Vereinsförderung und damit auch der Name des Anmelders nahezu unwiderruflich verbreitet werden können. Mit der Teilnahme an der „Trude Kuh Vereinsförderung“ erklärt sich der Teilnehmder somit damit einverstanden, dass im Gewinnfall die kommunizierten Daten des Teilnehmers dauerhaft öffentlich zugänglich bleiben.
D) Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook, YouTube, Instagram oder anderen Social Media Plattformen und wird in keiner Weise von den zuvor genannten Diensten oder auch anderen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert, auch wenn Live-Ziehungen oder Gewinner-Beiträge auf diesen Kanälen distribuiert werden. Die Datenverarbeitung der Anmelder findet nicht bei den Social Media Kanälen wie Facebook, YouTube oder Instagram statt, sondern ausschließlich beim Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt indes keine Haftung für den Datenumgang und die Datenverarbeitung jeglicher Social Media Plattform, falls etwa durch Beitragsteilungen etwaige Interessenskonflikten ausgelöst werden.
E) Die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten kann durch den Anmelder bzw. die abstimmende Person jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf hat einen Ausschluss vom Wettbewerb bzw. die Nichtberücksichtigung der abgegebenen Stimme im Rahmen der schuhplus-Vereinsförderung zur Folge. Der Widerruf ist per E-Mail an info@trude-kuh.de
9. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen und/oder zum Datenschutz unwirksam sein sollten oder die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen Lücken enthalten sollten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10. Rechtsgrundlagen und Einverständniserklärung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zur „Trude Kuh Vereinsförderung“ erklärt sich der Anmelder mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbestimmungen einverstanden.
B) Teilnahmebedingungen für die „Trude Kuh“ Gewinnspiele
1. Veranstalter
Veranstalter der „Trude Kuh“ Gewinnspiele ist die schuhplus – Schuhe in Übergrößen – GmbH, Große Straße 79a, 27313 Dörverden, Telefon 04234 8909080, Telefax 04234 8909089, Amtsgericht Walsrode HRB 203075, Steuernummer 48/205/05644, USt.-ID: DE27737249, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Zimmer – im Weiteren kurz „Trude Kuh“ oder „Trude Kuh“ Vereinsförderung, „Vereinsförderung“ oder Veranstalter genannt. Im Folgenden steht zur Vereinfachung die männliche Form, stellvertretend gleichwertig für Personen aller drei Geschlechter (m, w, d).
1.1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet sowie ihren Wohnsitz oder den Ort des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland haben. Jede natürliche Person und jede E-Mailadresse kann nur einmal teilnehmen. Das bedeutet im Besonderen, dass eine Mehrfachteilnahme einer natürlichen Person durch unterschiedliche E-Mailadressen und die Teilnahme mehrerer natürlicher Personen durch eine E-Mailadresse nicht zulässig ist. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der Veranstalterin sowie alle Teilnehmende, die gemäß Ziffer 9 dieser Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel ausgeschlossen worden sind oder gesperrt wurden. Ebenso ausgeschlossen von der Teilnahme sind Gewinnspielclubs, Gewinnspiel-Dienstleister sowie jegliche automatisierte Teilnahme über Gewinnspiel-Roboter.
1.2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Angabe einer vollständigen und wahren Identität einschließlich der Kontaktdaten möglich. Für die Teilnahmeberechtigung ist die Abgabe der Werbeeinwilligung zugunsten der Veranstalterin sowie der aufgeführten Sponsoren stets verpflichtend. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der eingegebenen Daten selbst verantwortlich.
2. Sponsoren
Die Gewinnspiele sind kostenlos und werden vom Veranstalter durchgeführt, teils auch in Kooperation mit Sponsoren, die stets in jedem einzelnen Gewinnspiel sodann ausgelobt und aufgeführt werden. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass der Teilnehmende als Gegenleistung für die unentgeltliche Teilnahme am Gewinnspiel die Nutzung der eigenen Kontaktdaten zu Werbezwecken erlaubt und willigt gegenüber den Unternehmen der Sponsorenliste, wenn vorhanden, ein, dass diese den Teilnehmenden bis auf Widerruf per E-Mail hinsichtlich interessanter Vorteilsangebote bezüglich der in der Sponsorenliste benannten Produkte- und Dienstleistungskategorien kontaktieren dürfen.
3. Teilnahme an den Gewinnspielen
3.1. Die Teilnahme erfolgt digital per Registrierung auf den Gewinnspiel-Webseiten der Veranstalterin sowie auf Partnerseiten unter Angabe der Daten des Teilnehmers und Abgabe der Werbeeinwilligung. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Teilnahmeformulars erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, mit dem die Teilnahme bestätigt werden muss, sog. Double-Opt-In-Verfahren. Erst nachdem der Teilnehmende den Aktivierungslink angeklickt hat, ist die Teilnahme auch erfolgt und damit aktiv. Alternativ kann bei gleichen Gewinnchancen eine Anmeldung auch postalisch etwa durch den Versand einer Postkarte an die Veranstalterin erfolgen. Aus diesem Schriftstück heraus müssen die vollständigen Angaben zum Teilnehmenden durch Name, Adresse und Geburtsdatum ersichtlich werden, ebenfalls muss der gewinnbare Preis genannt werden. Darüber hinaus muss eine eigenhändig unterschriebene Erklärung vorhanden sein, dass die Teilnahmebedingungen der Veranstalterin akzeptiert werden.
3.2. Die Laufzeit und Anmeldefristen (Teilnahmeschluss) der Gewinnspiele sind unterschiedlich und daher direkt auf der jeweiligen Gewinnspielseite abgebildet. Bei einer postalischen Teilnahme muss die fristgerechte Absendung der Postsache (etwa Postkarte oder Brief) erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Dieses darf das Datum der Anmeldefrist nicht überschreiten.
3.3. Die Gewinnspiel-Teilnahme ist unabhängig vom Erwerb oder einer Inanspruchnahme von Waren sowie Dienstleistungen, die im Zuge dieses Gewinnspiels angeboten werden könnten. Dies gilt für die Waren sowie Dienstleistungen des Veranstalters, ebenso für Waren sowie Dienstleistungen der Sponsoren. Sollten im Zuge dieses Gewinnspiels jedoch Waren sowie Dienstleistungen ausgelobt werden oder sollte etwa auch im Rahmen dieses Gewinnspiels eine Umfrage unter den Teilnehmern durchgeführt werden, so hat der Erwerb oder die Inanspruchnahme oder das Ausfüllen einer Umfrage keinerlei Einfluss auf eine erfolgte gültige Teilnahme.
3.4. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Abgabe der Einwilligung für die werbliche Ansprache durch die Veranstalterin sowie durch die Sponsoren grundsätzlich verpflichtend. Die verpflichtende Einwilligung kann dabei ohne jegliche Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
4. Gewinn und Gewinnermittlung
4.1. Es gilt der im Gewinnspiel ausgelobte Sachpreis, Gutschein oder das ausgelobte Preisgeld. Mit jeder gültigen Teilnahme am Gewinnspiel erhält der Teilnehmende eine interne, eindeutige systeminterne Teilnahmenummer (ID). Die ID-Vergabe erfolgt chronologisch nach Eingang der Anmeldungen. Ein Gewinnfall tritt dann ein, wenn von einem unabhängigen Gewinnspielbeauftragten per Zufall eine Teilnahmenummer ermittelt wird und diese eindeutig einem Teilnehmenden zuordbar ist. Die Ermittlung der Gewinnzahlen findet innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss statt und wird im Hinblick auf eine lückenlose Transparenz öffentlich medial begleitet. Dies kann durch eine Live-Sendung erfolgen oder auch im Rahmen eines öffentlichen Events.
4.2. Jede Teilnahme beinhaltet eine nicht reproduzierbare und nicht übertragbare Teilnahme-ID. Die bewusste Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation oder die Übermittlung falscher Angaben zur Person bzw. auch zu den erforderlichen Daten einer korrekten Teilnahmeanmeldung oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel, was gegebenenfalls auch nachträglich vollzogen werden kann.
5. Gewinnbenachrichtigung, Haftung und Rechteübertragung
5.1. Der Gewinner wird grundsätzlich per E-Mail benachrichtigt. Ebenfalls wird der Gewinner auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters namentlich ausgelobt. Gehen vom Gewinner innerhalb der auch in der Gewinnbenachrichtigung bezeichneten angemessenen Frist von zehn Werktagen etwaige notwendige Zusatzinformationen wie die Übermittlung der Adresse für die Gewinnzusendung nicht ein oder erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von zehn Werktagen seitens des Gewinners, so verfällt nach diesen zehn Werktagen der Gewinnanspruch ersatzlos. Der Gewinn wird sodann erneut vergeben, allerdings behält sich der Veranstalter gleichwertig das Recht vor, den Gewinn bei einer unfruchtbaren Gewinnzustellung nach eigenem Ermessen einer karitativen oder sozialen Organisation zukommen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Gewinner eine Verzichtserklärung auf den Preis äußert.
5.2. Haptische Sachpreise oder Gutscheine können direkt bei dem Veranstalter abgeholt werden oder werden, falls die Maße ein Paketversand zulassen, an die Adresse verschickt, die der Teilnehmende schriftlich als Antwort auf die Gewinnbenachrichtigung mitteilt. Bei einem Sachpreis, der aufgrund der Maße mittels Paketversand nicht verschickt werden kann, erfolgt die Übergabe nach individueller Absprache mit dem Gewinner. Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist grundsätzlich nicht möglich. Änderungen oder Ersatz sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Übertragung der Preise ist ausgeschlossen. Digitale Preise wie Gutscheine oder Tickets werden an die E-Mail-Adresse geschickt, die der Gewinner innerhalb von zehn Werktagen als Antwort auf die Gewinnbenachrichtigung benennt. Auch hier ist ein Verfall des Gewinnanspruchs bei einer Nicht-Rückmeldung gegeben.
5.3. Der vollständige Name des Gewinners wird nebst Wohnort auf den Webseiten sowie den Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie der Sponsoren, ebenfalls im Rahmen von Pressemitteilungen veröffentlicht. Im Rahmen der Gewinnübergabe werden Bild- und Tonaufnahmen erstellt und/oder live (sowie auch später) im Internet und im Rahmen von Pressemitteilungen verbreitet. Der Veranstalter erhält hierfür das ausschließliche, zeitlich und unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen ganz oder ausschnittsweise beliebig häufig in Print (z.B. als Pressemitteilung) und im Internet, insbesondere über den Webseiten des Veranstalters und deren Social-Media-Kanäle unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender und der Unentgeltlichkeit gegenüber dem Verbraucher unentgeltlich zu verbreiten. Ebenfalls werden diese Inhalte den Nutzern zum individuellen Abruf mittels Fernseher, Computer, Smartphone, Tablet o.ä. zur Verfügung gestellt („on-demand“). Es wird darauf hingewiesen, dass eine vollständige Entfernung der Daten aufgrund der Funktionsweise des Internets im Allgemeinen und von sozialen Netzwerken im Besonderen nahezu nicht möglich ist.
6. Verfall von Gewinnansprüchen
6.1. Sollte die schriftliche Benachrichtigung über einen Gewinn scheitern, weil die Gewinnbenachrichtigung per Mail nicht zugestellt werden kann oder vom Gewinner nicht abgerufen wird oder seitens des Gewinners keine Reaktion erfolgt, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Der Teilnehmer hat somit stets in Eigenverantwortung sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und auch der SPAM-Ordner auf Gewinnbenachrichtigung überprüft wird.
6.2. Es besteht seitens des Veranstalters dezidiert keine Nachforschungspflicht.
7. Übertragbarkeit von Gewinnen, Folgekosten und Steuern
Gewinnansprüche sind in der Gesamtheit oder auch in Teilen nicht auf andere natürliche sowie juristische Personen übertragbar. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren sowie Folgekosten, die durch den Gewinn entstehen können, sind einzig vom Gewinner zu tragen.
8. Beendigungs- und Änderungsmöglichkeiten
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnspiele jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen, zu modifizieren, anzupassen oder zu beenden, sofern ein sachlicher, objektiver Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt etwa insbesondere dann vor, wenn technische Probleme die (Daten-)Sicherheit der Teilnehmenden gefährden könnten.
9. Ausschluss vom Gewinnspiel und Sperrung
9.1. Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht, Personen von der Teilnahme jederzeit auszuschließen, sofern nachvollziehbare Hinweise darauf bestehen, dass die Teilnahme manipuliert wurde oder in einer sonstigen Art und Weise gegen die Gewinnspielregeln bewusst und zielgerichtet verstoßen wurde. Jegliche Versuche, den Ablauf des Gewinnspiels und den der Gewinnermittlung zu manipulieren, führen zu einer sofortigen Disqualifikation. Bei vorsätzlichen Systemmanipulationen, etwa durch gezielte Spam-Registrierungen oder Boot-Zugriffen, findet eine Sperrung noch während der Laufzeit statt.
9.2. Die automatisierte Eintragung von Teilnahmen mittels Software oder im Auftrag Dritter, insbesondere etwa durch Gewinnspieleintragungs-Services, ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt und führt ohne Ankündigung direkt zur Disqualifikation und Sperrung aller Teilnehmenden, die über diesem Wege registriert wurden. Die Veranstalterin behält sich ferner da Recht vor, verdächtige IP Adressen zu sperren, sollten deutliche Anzeichen auf eine automatisierte Eintragung oder eine manipulierte Eintragung im Auftrag Dritter vorliegen.
9.3. Der Veranstalter kann des Weiteren ohne Angabe von Gründen Teilnehmende auch nach freiem Ermessen von der Gewinnspielteilnahme vorsorglich ausschließen oder die Teilnahme sperren, wenn Missachtungen sowie Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen dezidiert zu erwarten sind.
9.4. Der Veranstalter kann Teilnehmende zudem auch von der Teilnahme ausschließen oder die Teilnahme vom Gewinnspiel sperren, wenn der Teilnehmer unwahre Pflichtangaben zu seiner Person, insbesondere unwahre Informationen zu seinen Kontaktdaten macht. Die Verwendung von Wegwerf- oder Einmal-E-Mail-Adressen steht der unwahren Angabe zu Kontaktdaten gleich und führt automatisch zu einer Disqualifikation.
10. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1. Die personenbezogenen Daten werden für die Gewinnspielverarbeitung unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung erhoben, genutzt und gespeichert. Verarbeitet die Veranstalterin die personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Teilnehmende das Recht, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch gegen die Verarbeitung betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.
11.2. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sowie der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
11.3. Die Rechte der Teilnehmenden, Auskunft und Widerspuchsmöglichkeiten gegen die Datenverarbeitung der Teilnehmenden im Einzelnen sowie Kontaktmöglichkeiten ist der Datenschutzerklärung der Veranstalterin zu entnehmen.
12. Verweis auf Sponsoren sowie andere Internetseiten
12.1. Der Veranstalter verweist ggf. namentlich oder mittels Weblinks im Rahmen des Gewinnspiels auf Internetseiten von Partnern oder Sponsoren. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten und kann diese dementsprechend nicht verantworten.
12.2. Da das Gewinnspiel auch über Social Media Kanäle veröffentlicht oder beworben wird, gilt folgender Hinweis: Jeder Teilnehmende stellt den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks von jeglicher Haftung frei. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.
13. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
